Arbeitsmedizin
Im Bereich der Arbeitsmedizin werden diverse Aufgaben unter Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte wahrgenommen, die gemäß Arbeitssicherheitsgesetz notwendig und sinnvoll zur Erreichung des betrieblichen Erfolges sind. Über ein Kooperationsnetzwerk und Vertragspartner bieten wir Ihnen die Beratung und Betreuung auf dem Gebiet des betrieblichen Gesundheitsschutzes und auch die Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung an.
Überdies verlangen das Arbeitsschutzgesetz sowie weitergehende Gesetze und Verordnungen, wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung, die Biostoffverordnung, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die den Sachverstand des Betriebsarztes verlangen. Dahingehende Vorsorgeuntersuchungen gehören ebenfalls zu den Tätigkeiten des Arbeitsmediziners.
Alle diese Aufgaben verlangen fachliches Know How sowie die Einbeziehung von Einflussgrößen aus dem Arbeits- und Brandschutz, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.