Arbeitssicherheit
Zu den Grundvoraussetzungen im Bereich der Arbeitssicherheit gehören die Verpflichtung der Unternehmer sich durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und betreuen zu lassen.
Wir übernehmen für Sie als überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst die Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.
Klicken Sie hier um mehr über die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu erfahren.
Überdies verlangen das Arbeitsschutzgesetz sowie weitergehende Gesetze und Verordnungen, wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung, die Biostoffverordnung, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
In der Umsetzungsphase sind daher unter anderem die nachstehenden Aufgaben durchzuführen:
- Gefährdungsbeurteilung bzw. Arbeitsplatzbeurteilung
- Lärmmessungen
- Beleuchtungsmessungen
- Schulung von Mitarbeitern
- Aufstellung von Arbeitsstoff- und Gefahrstoffkataster
- sicherheitstechnische Beurteilung von Maschinen und Anlagen
- sicherheitstechnische Beurteilung von Arbeitsverfahren
- Erstellen von Arbeits- und Betriebsanweisungen
- regelmäßige Begehungen
- etc.
Alle diese Aufgaben verlangen fachliches Know How sowie die Einbeziehung von Einflussgrößen aus dem Gesundheits- und Brandschutz.
Durch unsere Vernetzung sind wir hierfür der richtige Vertragspartner!