Brandschutz

Beim Betrieb einer Einrichtung oder eines Unternehmens ist der vorbeugende Brandschutz ein wichtiger Punkt, deren Erfüllung durch besonders zu benennende Mitarbeiter, ab einer bestimmten Betriebsgröße gesetzlich verlangt ist und zunehmend auch zur Auflage bei Betriebsgenehmigungen gemacht wird.

Wir bieten Ihnen daher die Gestellung des Brandschutzbeauftragten mit den nachstehend beschriebenen Aufgaben an:

  • Aufstellung der Brandschutzordnungen Teil A, B, C gem. DIN 14096
  • Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
  • Überwachung der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Festlegung von Ersatzmaßnahmen für den Ausfall oder bei Außerbetriebsetzen von Brandschutzeinrichtungen
  • Schulung der Mitarbeiter/innen
  • Mitwirkung bei der Erstellung des brandschutztechnischen Teils von Betriebsplänen
  • Mitwirkung bei der Festlegung von brandschutztechnischen Sicherheitsmaßnahmen bei Schweiß-, Brenn-, Löt- und Schleifarbeiten
  • Mitwirkung bei der Fortschreibung von behördlichen Einsatzplänen
  • Erstellen von Telefonverzeichnissen, Alarmplänen
  • Teilnahme bei Begehungen und Übungen mit den Feuerwehren und Brandschauen
  • Beteiligung bei Planungen/Maßnahmen, die (auch) den Zuständigkeitsbereich des Brandschutzbeauftragten betreffen
  • Unregelmäßigkeiten der Geschäftsleitung melden
  • Bekanntmachung von Aufgabe und Stellung im Betrieb
  • Überwachung und Einhaltung der Versicherungsverträge
  • Vertretungsregelung
  • Erreichbarkeit
  • Erstellung von Berichten

Überdies bieten wir die Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen und Feuerwehrplänen an.

In dem Bereich arbeiten wir mit unserem Partner GFB GmbH zusammen.